Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermaterie

Kammermaterie

Angelegenheit, Beratungsgegenstand einer fürstlichen Kammer 
  • an dem ordentlichen botentag ... saͤmtlich anwesende membra zu dem ende, damit auch die dem ganzen collegio [cammercollegio] vorbehaltene cammer-materien zu erfordersamer tractation gelangen koͤnnen, im rath erscheinen
    1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 133