Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermatrikel

Kammermatrikel

, Kammermatricula

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wie Kammergerichtmatrikel 
  • cammer-matricula ... diese ist das verzeichniß, was ein jeder reichs-stand zum unterhalte des cammer-gerichts contribuiren soll; und darf dahero mit der reichs-matricul nicht confundiret werden; als welche andere reichs-onera, die unter dem namen der roͤmer-monathe abgetragen werden, betrift. die neueste cammer-matricul ist die so genante usualis, de anno 1719
    1754 Hempel,StaatsLex. VI 158
  • den hamburgischen anschlag in der reichs- und cammer-matricul 
    1771 HambGSamml. IX 260
  • die kammer-matrikel ... [ist] das verzeichniß der sämmtlichen bey dem kaiserl. kammergerichte befindlichen personen [und] ... das verzeichniß desjenigen, was ein jeder reichsstand zur unterhaltung dieses kammergerichtes jährlich beytragen muß
    1775 Adelung II 1489
  • [Buchtitel:] praͤliminar vortrag, die neue einrichtung einer cammermatrikul und deren erlaͤuterung betr. ... 1775
    1782 Scheidemantel,Repert. I 505
unter Ausschluss der Schreibform(en):