Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermatrikularanschlag

Kammermatrikularanschlag

in der Kammermatrikel festgesetzte Beiträge zum Unterhalt des Kammergerichts (I 2) 
  • ist ... beschlossen worden, daß alle und jede staͤnde, die man in dem cammer-matricular-anschlag uͤber ihr vermoͤgen uͤbersetzt zu seyn befinden wird, ohne laͤngern anstand ... geringert werden sollen
    1719 RAbsch. IV 346
  • 1754 Hempel,StaatsLex. VI 159
  • daß an den cammer-matricular-anschlaͤgen keine moderation vorgenommen [wird]
    1774 Moser,JustizVerf. II 493
  • von dem alte sponheimischen kammer-matrikular-anschlag ... ein drittheil ... uͤbernommen
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180
  • 1791 Malblank,Kanzleiverf. II 513ff.