Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeronus

Kammeronus

an eine fürstliche Kammer zu leistende Schuld
  • bey welchen faͤllen nebst der cammer auch unser landschaftsrath ein- und andere remisse regulirt communiciren beede collegia zu dem end hieraus miteinander, damit sothane nachlaͤsse nach proportion der darauf habenden cammer- und landschaftlichen onerum eingerichtet ... werden
    1734 Brandenburg-Ansbach/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 197