Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschlüssel

Kammerschlüssel

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Attribut eines Kammerherrn bzw. einer Kammerfrau 
Sachhinweis: KämmererAlmanach 12f. u. 103f. mit zahlreichen Abbildungen
  • ihr excell: herr W. graff zu Holstain vndt Schleßwig hat den kayserlichen cammerschlißl im Preßburg bekhommen, den 9. may 1649
    KämmererAlmanach 89
  • sollen dieselben [Ausforderer zum Duell] ... durch ... benehmung deß cammerschluͤssels ... gestrafft werden
    1682 CAustr. I 287
  • ist [einem neuernannten] cammer-fräul. ... der cammer-schlüssel behändiget worden
    1755 Bayern/ZDKulturg. 1856 S. 636
  • die vier hof-dames der ... vermaͤhlten erzherzogin ... bekamen vor der abreise aus Wien noch den kayserlichen cammer-schluͤssel 
    1761 Moser,Hofr. II 161
  • 1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 12
  • nachdem er ... von ... Leopoldo I. ... den kayserl. cammerschluͤssel uͤberkommen
    18. Jh. Hoheneck II 401
  • der adel der nördlichen provinzen [Bayerns] trägt lieber einen österreichischen und preußischen als einen bayrischen kammerschlüssel 
    nach 1814 ArchKulturg. 11 (1914) 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):