Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschneider
Artikel davor:
Kammerschatzmeister
Kammerschatzregistratur
Kammerschatzung
Kämmersche
1Kämmersche
2Kämmersche
Kammerschein
Kammerschlendrian
Kammerschlüssel
(Kammerschmied)
Kammerschneider
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Hof-, Leibschneider
vgl.
Kammerdiener
- unser vorstmeister, ... sollen auch alle heuͤtt, ..., deßgleichen alles gefuͤll, ..., zerspannen, ordenlich auffheben vnnd verzeichnen, ... sie vnserm cammerschneider zuhanden stellen, vnnd was also von einem vorstmeister an wildtpret heuͤtten oder gefuͤll uͤberantwort wuͤrdt, des vom heller vnd cammerschneider ein vrkund nemen1552 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen ... vnnsere renth-chammer-raͤth, vonn allen vnnsern verrechneten ambtleutten, es seien ... chammerschneider ... die von vnnsern [Herzog] wegen eintzunehmen, oder auszugeben haben ... alle jar ain rechnung ... anhoͤrn, belegen vnd empffahen1553 Reyscher,Ges. XII 249Faksimile - in Google Books