Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschreibereistadt
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Kammerschreibereisache
Kammerschreibereischafweidbeständer
Kammerschreibereiskribent
Kammerschreibereistadt
- [von den immediatstaͤdten] unterscheiden sich ... diejenigen kammer- oder kammerschreibereystaͤdte, die zum privatvermoͤgen des landesherrn gehoͤren, und dem lande nicht einverleibt sind1785 Fischer,KamPolR. I 580Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)