Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschrift

Kammerschrift

Aktenstück einer Kammer (V 1) 
  • derlei anteacta und notitien ... von ... unserer königlichen böhmischen cammer abforderen oder da im fal solche alte cammerschriften sich nicht in fertiger ordnung befindeten, selbte durch ... kundige canzleibediente ... aussuchen lassen
    1717 Fellner-Kretschmayr III 274
unter Ausschluss der Schreibform(en):