Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammersportel(n)kasse

Kammersportel(n)kasse

Stelle zur Entgegennahme von Sportelzahlungen
  • die erwehnte ueberschuß-gelder [sollen] an den rendanten der cammer-sportul-casse ... abgeliefert ... werden
    1767 NCCPruss. IV 898
  • die expeditions-gebuͤhren, fliessen nach wie vor zur cammer-sportul-casse 
    1782 HistBeitrPreuß. II 584
  • die uͤbrigen 12 gr. [werden] ... bey ablieferung der herrschaftlichen gelder am schlusse jedes quartals mit einer designation an die kammersporteln-casse ein[ge]sendet
    1803 Oldenburg/v.Berg,PolR. V 67