Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammertrauer

Kammertrauer

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im Unterschied zu Hof- und Landestrauer
  • kammertrauer / vestitus fuscus, insigne luctus principum
    1691 Stieler 2304
  • kammer-traur, vestes minorem aula luctum indicantes, die nicht so tief als die andern trauern
    1741 Frisch I 499
  • kammertrauer ... an fürstlichen höfen, eine geringere art der trauer, welche nur von der herrschaft und ihren kammerbedienten angeleget wird
    1755 Adelung II 1490
  • die cammertrauer ist an den meisten teutschen hoͤfen nur auf vier wochen
    1761 Moser,Hofr. II 458 [uö.]