Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammervorspannpaß
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Kammervorspannpaß
durch eine Kammer (V 2) ausgestellter Paß, der zur Anforderung von Vorspann berechtigt
- gleichwie ... der landrath die ordinäre vorspänne durch die receptores bestellen lässet oder letztere, wenn periculum in mora, solches auf vorzeigung eines königlichen oder kammer-vorspannpasses selbst thun1753 ActaBoruss.BehO. IX 608