Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerzoll

Kammerzoll

Abgabe an eine Kammer 
  • daß solches commercium ... durch einen ... doppel geforderten ... cämmer-zoll, sehr beschwert
    1697 BremPolO.(1732) 563
  • der sogenannte hohe-cammer-zoll von holze und viehe [ist] auch ... fuͤr einen waaren-zoll ... zu achten
    1775 Hagemann,PractErört. III 405 [oder ein Wort Hohekammerzoll?]
  • an ständigen accidenzien von dem kurf. kammerzoll ... jährlich 33 fl.
    1781 Mainz/VjschrSozWG. 8 (1910) 558
  • 1794 Schwarz,LausWB. V 197