Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kamm(m)achergeselle

Kamm(m)achergeselle

  • wenn die beschimpfung zwischen den hiesigen kammacher-gesellen unter sich geschehen, muͤssen sie solche dem gewercks-beysitzer und altmeister ... anzeigen
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 393