Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfansprache
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Forderung zum gerichtlichen Zweikampf
bdv.:
Kampfansprechen
- ein itlich man, der hie burgerrecht gewunnen hât ... ist ebenburtig in allen rechten ... allen ... burgern âne zu kampfeansprâch14. Jh. ZwickauRb. 176