Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfbrief

Kampfbrief

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Urkunde über Verabredung oder Ausgang eines Zweikampfs
  • kampff-brieff 
    1689 Valvasor,Krain IV 1 S. 51 [dort bezogene Urkunde unecht]
  • zuweilen geschah es, wenn bei einem ... privilegirten kampfgerichte ... ein rechtmässiger gerichtlicher zweikampf war gehalten worden, dass selbst der kaiser dem sieger einen sogenannten kampfbrief ausstellte, in welchem er das urtheil des kampfes bestätigte
    1795 Majer,GOrdalien 306