Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampferstich

Kampferstich

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aus syntaktischer Gruppe von Adj. (kampfer = kampfbar) und Subst. hervorgegangenes Determinativkompositum
durch Stichwaffe zugefügte Kampfertat 
  • das brotmesser in die kele gestochen und ihr einen todtlichen kampferstich zugefuget
    16. Jh. Leipzig/DWB. V 149