Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfgesetz

Kampfgesetz

Regeln, die die Entscheidung bestimmter Streitigkeiten durch gerichtlichen Zweikampf vorschreiben
  • wie mann dann annoch / unter den alten schwedisch-gothischen rechten / dieses kampff-gesetz lieset
    1689 Valvasor,Krain II 178