Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfgezeug

Kampfgezeug

wie Kampfgeschirr 
  • zu dem dritten gerichte, so kommet er aber mit syme ganzen kamph gezüge, das ist ein grauer rucke, der ist gemacht hinden und vor mit zweyen crützen von wysen leder und der hut auch also und zwo graue hosen
    14. Jh. Gelnhausen/MittFrankf. 5 (1874/79) 298