Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfmeister
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einer der, mit dem Kampfrecht belehnt, als Kampfrichter über das Zweikampfwesen wacht; Fechtmeister, Kampfrichter; Kämpfer, Berufsfechter
vgl.
Kampfgehilfe,
Kampfrichter (I)
Sachhinweis: J. Würdinger, Kampfrecht in Bayern/OberbayrArch. 36 (1877) 181
- an. 1374 Albertus Austriae dux C. de W. das kampf-recht in feudum dedit: thun kund offentlich ... dass vnser getreuer H., obrister kampfmeister, dem ehrbarn vnsern getreuen C. dem W., das kampf-recht in Oesterreich das von vns zu lehen ist, mit vnserer hand, gunst ... gemacht vnd gefüget hat1758 Haltaus 1064Faksimile - in Google Books
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