Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanalgefälle

Kanalgefälle

Abgaben für Benutzung eines Kanals zur Deckung der Unterhaltskosten
  • beschlossen, daß [in besonderen Fällen] ... die geordneten canalgefaͤlle gar nicht, sondern bloß fuͤr rechnung der canalcasse das mannschaftsgeld von dem holze genommen [werden]
    1799 NCCPruss. X 2310 [uö.]
  • 1799 NCCPruss. X 2315