Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanonenschlag

Kanonenschlag

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Feuerwerkskörper
  • das gefaͤhrliche legen der kanonenschlaͤge [durch Studenten], und werfen der raketen in der stadt, wird bei strafe der relegation untersagt
    1790 Marburg/v.Berg,PolR. VI 2 S. 533