Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanonenschuß
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Kännlein
Kannler
Kannsrecht
Kanonendrohung
Kanonenrecht
Kanonenschlag
Kanonenschuß
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I
als Alarmzeichen
- die naͤhere einrichtung der sturmzeichen haͤngt von den localen huͤlfsmitteln ab; außer den glocken werden kanonenschuͤße, trommeln oder trompeten, feuer- fahnen und -laternen gebraucht1831 Mohl,WürtStR. II 695 Anm. 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 1
beim Fischfang
- zu Cromwells zeiten ist ... großer streit zwischen Holland und Engelland wegen des heringsfanges gewesen, weilen Engelland behauptete, daß die Hollaͤnder mit dem fischen ... bis 10 meilen von den kuͤsten abbleiben sollten, diese aber sich nicht weiter, als einen canonenschuß vom lande entfernt halten wollten1781 HistBeitrPreuß. I 333Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 2
im Zeremoniell beim Empfang eines Kaisers
- daß der churfuͤrst zu Maynz und erzbischoff zu Salzburg ... dem kayser einen canonen-schuß weit entgegen fuhren1774 Moser,Reichstage I 68Faksimile - in Google Books
III
als Salutschuß
- als der polnische ambassadeur ... seinen einzug zu Petersburg hielte, wurde er ... mit 31 canonen-schuͤssen begruͤst1757 Moser,KlSchr. 517