Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanonsgeld
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Abgabe für Liegenschaften
- ist in ansehung des vorzugs dieser gefaͤlle und der dazu mitzuzaͤhlenden erbpachts- und canonsgelder die ... aus unserer holsteinischen landesregierung bekannt gemachte generale verfuͤgung zu beobachten1787 SystSammlSchleswH. II 1 S. 342Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK