Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantchen

Kantchen

Dim. zu 2Kante (II) 
  • "wurde die Frau beschuldigt, ein kantchen von 5 Mark die Elle darauf setzen lassen und daß sie die kante nicht allein unten, sondern auch bei Seiten und rings um den Kragen (des Mantels) herum setzen lassen" 
    1659 Gutzeit,Livl. Nachtr. II 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):