Kantonalverfügung
Kantonalverfügung
wie Kantonalverordnung
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jede weigerung vor dem friedensrichter zu erscheinen, sowie die nachläßigkeit des friedensrichters selbst soll mit einer strafe belegt werden, welche eine cantonalverfügung bestimmen wird1802 Aargau/AktSammlHelvet. VIII 1466 Faksimile
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[die] heimathlosen ... sollen demjenigen kanton angehören, in welchem sie seit anfang ... 1803 sich am längsten aufgehalten haben, wobei die kantonal-verfügungen über die rechte und genüsse desselben gleichmässig vorbehalten bleiben1819 HdbSchweizStaatsR. 169 Faksimile