Kantonalverwaltung
Kantonalverwaltung
wie Kantonsverwaltung (I), das als Wort häufiger gebraucht wurde
-
er [verwaltungsrath] schlägt dem volksrath die erforderlichen cantonsverordnungen über die durch die constitution der cantonalverwaltung zukommenden gegenstände in vollständiger abfassung vor1801 Aargau-Baden/AktSammlHelvet. VII 1433 Faksimile
-
er [cantonsrath] bestimmt die bedürfnisse der cantonalververwaltung und weiset die hilfsquellen an, woraus selbige ... bestritten werden sollen1801 Graubünden/AktSammlHelvet. VII 1484 Faksimile
-
sie [tagsatzung] beeidiget im namen des cantons die mitglieder der cantonalverwaltung und der gerichte1802 Zug/AktSammlHelvet. VIII 1548 Faksimile
-
die stelle eines mitgliedes des kl. rathes ist mit bekleidung eines richterlichen amtes, oder einer mit rechnungsstellung verbundenen kantonalverwaltung unverträglich1831 Schaffhausen/SchweizKantonVerf. I 205
-
für die liquidation der konkursmassen hat der präsident eines jeden bezirksgerichtes auf ähnliche weise, wie für alle öffentliche kantonalverwaltungen, bürgschaft zu leisten1831 Schaffhausen/SchweizKantonVerf. I 212