Kantonsamt

wie Kantonalamt
  • zu cantonsämtern werden 28 jahr ... und 6 frk. abgabe erfordert
    1801 Glarus/AktSammlHelvet. VII 1472 Faksimile
  • um einer urversammlung beiwohnen zu können, muß man a) helvetischer bürger, b) zwanzig jahre alt, c) durch kein gerichtsurtheil seiner eigenen rechte beraubt sein, d) außer seinem elternhause in niemandes dienst und brot stehen, das ist, einen freien unabhängigen beruf haben, e) im municipalkreise zwei volle jahre angesessen sein oder darin ein ortsbürgerrecht besitzen. wer keiner urversammlang beiwohnen darf, ist von allen cantonsämtern ausgeschlossen
    1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1520 Faksimile
  • wenn eines der drei ersten kantonsämter im laufe des jahrs durch todfall oder sonst ledig werden sollte, so wird dasselbe bis zur ordentlichen kantonsgemeinde vom dreifachen oder gr. rath besetzt
    1832 Schwyz/SchweizKantonVerf. I 106