Kantonsangehörige

Bewohner eines Kantons (III)
  • jeder kantonsangehörige, der sich um das patriziat oder große bürgerrecht der stadt Freyburg bewirbt, soll darthun, a) er sei von ehelicher abkunft; b) er sei bürger einer gemeinde im kanton ... c) sein ruf und wandel sei sittlich, rechtschaffen und tadellos; d) er besitze ein vermögen von fünfzigtausend franken im kanton ... der aufnahme-pfennig für einen kantonsangehörigen ist auf ... 5000 franken bestimmt
    1814 Freiburg/HdbSchweizStaatsR. 309 Faksimile
  • daß sie [Sektenangehörige] ... gleich den übrigen kantons-angehörigen, zum dienst der auszüger und der landwehr verpflichtet sein sollen
    1815 Bern/HdbSchweizStaatsR. 70 Faksimile
  • alle in ... einer stadt oder gemeinde des landes verburgerten kantonsangehörigen sind ... zu allen stellen und aemtern im staate wahlfähig
    1815 Bern/HdbSchweizStaatsR. 228 Faksimile
  • ein katholisches konsistorialgericht übt ... die gerichtsbarkeit über die katholischen kantonsangehörigen in matrimonialfällen und unzuchtvergehen
    1817 Thurgau/HdbSchweizStaatsR. 422 Faksimile