Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonierungsgeschäft

Kantonierungsgeschäft

Parzellierung eines Waldes zur (Einzel-) Nutzung durch mehrere Gemeinden
  • ist nun das kantonierungsgeschaͤfft gaͤnzlich vollendet, um so mehr als oben gemelter prozeß verbal der gemeind Schaid ... durch akte mitgetheilt, und derselben dabey bedeutet worden ist, daß sie sich der ihr darinnen zugewiesenen vortheile bedienen ... solle
    1784 Elsass/Moser,ForstArch. VI 300