Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsbedürfnis

Kantonsbedürfnis

wie Kantonalbedürfnis 
  • er [volksrath] beschließt, auf den vorschlag des verwaltungsraths, die im canton zu erhebenden abgaben, bewilligt dem erste(r)n die zur bestreitung der cantonsbedürfnisse nöthigen summen und nimmt demselben über deren verwendung sowie über die verwaltung des cantonalvermögens alljährlich specificirte rechnung ab
    1801 Aargau/AktSammlHelvet. VII 1434
  • er [cantonsrath] bewilligt dem verwaltungsrath die zur bestreitung der cantonsbedürfnisse benöthigten summen
    1801 Appenzell/AktSammlHelvet. VII 1442
  • er [cantonsrath] genehmigt oder verwirft die durch den kleinen rath vorgelegten entwürfe ... in betreff der besondern cantonsbedürfnisse und der mittel, solche zu bestreiten
    1801 Basel/AktSammlHelvet. VII 1454
  • er [cantonsrath] beschließt, auf den vortrag des verwaltungsraths, die im canton zu erhebenden abgaben, bewilligt dem erste(r)n die zu bestreitung der cantonsbedürfnisse nöthigen summen und nimmt demselben über deren verwendung ... alljährlich rechnung ab
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 1461
  • 1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1539
  • es steht ihm [cantonsrath] zu ... die festsetzung der cantonsbedürfnisse und der mittel, dieselben durch orts-anlagen zu befriedigen
    1801 Unterwalden/AktSammlHelvet. VII 1563
  • 1802 Aargau/AktSammlHelvet. VIII 1465
  • er [cantonsrath] genehmigt oder verwirft die durch den verwaltungsrath vorgelegten entwürfe ... in betreff der besondern cantonsbedürfnisse und der mittel, solche zu bestreiten
    1802 Basel/AktSammlHelvet. VIII 1476
  • 1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1490
unter Ausschluss der Schreibform(en):