Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonseigentum

Kantonseigentum

(öffentliches) Vermögen eines Kantons (III) 
  • vor wenigen tagen ... haben sie die vorläufige annahme einer verfassung beschlossen, wodurch der zehnten als cantonseigenthum anerkannt ... wird
    1801 AktSammlHelvet. VII 30
  • dass sowohl die bisherigen staatszehnten als auch die bodenzinse künftig als cantonseigenthum angesehen und von den cantonsbehörden verwaltet werden sollen
    1801 AktSammlHelvet. VII 585
  • die commission der finanzen ... wird sich beschäftigen mit: ... 6) der verordnung und gesetzvorschlag über die bestimmung des beitrags des unbeweglichen cantonseigenthum(s) zu den allgemeinen bedürfnissen
    1802 AktSammlHelvet. VIII 424
  • [daß] dafür genannte probstei ... als unbestrittenes kantonseigenthum, erkannt wird
    1821 Thurgau/SammlBadStBl. III 853
unter Ausschluss der Schreibform(en):