Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsfarbe

Kantonsfarbe

Fahne (und andere Hoheitszeichen?) eines Kantons (III) 
  • [bei der Eröffnung der Tagsatzung versammeln sich die gesandtschaften in der wohnung des präsidenten,] von wo aus sie hochdenselben in feierlichem zuge, unter vertretung der kantonsfarben, nach der zu dieser versammlung eingerichteten kirche begleiten
    1817 HdbSchweizStaatsR. 117