Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsfremde

Kantonsfremde

im Unterschied zum Kantonsbürger; eine Person ohne ständigen Wohnsitz im Kantongebiet 
  • [aus dem Formular eines heimath-scheins:] zu ihrer [der in einem anderen Kanton wohnenden mitbürgerin] allfälligen kopulation mit einem kantons-fremden, eine besondere bewilligung hiesiger hohen regierung [des Heimatkantons der mitbürgerin] erforderlich ist
    1819 HdbSchweizStaatsR. 167