Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgebiet

Kantonsgebiet

Hoheitsgebiet eines Kantons (III) 
  • [ein zeuge, der als mitschuldiger des verbrechers entdeckt wird, soll] bis auf die grenze des nächsten großherzoglichen oder resp. schweizerischen kantonsgebiets heimgeschickt und zur bestrafung abgeliefert werden
    1808 HdbSchweizStaatsR. 206
  • bei ... verdacht: daß irgend ein wuͤrttembergischer unterthan im verborgenen aufenthalte dem dienste des koͤnigs sich zu entziehen suche, oder auf naͤhere dißfallsige anzeige der jenseitigen benachbarten behoͤrde hin, die betreffenden individuen ... aus ihrem cantons-gebiet gegen ihre heimath zu verweisen
    1810 Knapp,RepWürt. III 1 S. 236
  • daß ihro durchlaucht die frau herzogen von S.-L. gesinnet seien, in dem diesseitigen kantonsgebiet ein grundeigenthum zu acquirieren
    1817 SchrBodensee 35 (1906) 280
unter Ausschluss der Schreibform(en):