Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgerichtsemolument

Kantonsgerichtsemolument

Nebeneinkünfte eines Gerichtsbediensteten
  • die cantonsgerichts-emolumente sollen den mitgliedern des gerichts, dem gerichtsschreiber und öffentlichen ankläger auf abschlag ihrer obbestimmten besoldung hin überlassen werden
    1802 AktSammlHelvet. VIII 166