Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgerichtssuppleant

Kantonsgerichtssuppleant

Hilfsrichter an einem Kantongericht 
  • [aus Tableaux der anerkannten und verworfenen Anforderungen des Kantons] kantonsger. suppl. R. 3 scheine [rückstandsschuldschein]
    um 1800 Jörin,Oberland 291 [urk.?]
  • sämtl. ktsger. suppleanten besoldungsrückstand [anerkannt] 667 fr. 3 bz.
    um 1800 Jörin,Oberland 292 [urk.?]
  • die suppleanten [des Kantonsgerichts] werden ebenmäßig durch die gemeinden gewählt. sie bleiben zwei jahre im amte. die gemeinden des bezirks Zug wählen zwei, und die des bezirks Muri zwei cantonsgerichtssuppleanten 
    1802 Zug/AktSammlHelvet. VIII 1544