Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonshauptbehörde

Kantonshauptbehörde

obere Kantonsbehörde (C) mit Verordnungs- und Vollzugsbefugnissen
  • neben den cantons-hauptbehörden dürften vielleicht sehr wenige, aber wohlgeordnete dikasterien (kammern, commissionen), zumal für die einfachen bedürfnisse mehrerer unserer cantone, einstweilen hinreichend sein
    1801 AktSammlHelvet. VII 208