Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonshauptkasse
Artikel davor:
Kanton(s)gesetz
Kantonsgesetzbuch
Kantonsgesetzgebung
Kantonsgewalt
Kantonsglied
Kantonsgrenze
Kantonsgrundgesetz
Kantonsgrundzins
Kantonsgut
Kantonshauptbehörde
Kantonshauptkasse
- die cantonshauptkasse soll mit zweien schlüsseln geschlossen sein, wovon einer bei der verwaltungskammer, der andere bei dem obereinnehmer verwahrt werden soll. diese casse soll bei der verwaltungskammer aufbewahrt und die im canton erhobenen einkünfte in dieselbe geworfen werden1801 AktSammlHelvet. VI 646