Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonshauptkasse

Kantonshauptkasse

  • die cantonshauptkasse soll mit zweien schlüsseln geschlossen sein, wovon einer bei der verwaltungskammer, der andere bei dem obereinnehmer verwahrt werden soll. diese casse soll bei der verwaltungskammer aufbewahrt und die im canton erhobenen einkünfte in dieselbe geworfen werden
    1801 AktSammlHelvet. VI 646