Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonshauptort

Kantonshauptort

Hauptstadt, wichtigster Ort eines Kantons

I
  • der cantonsrath versammelt sich von rechts wegen und unberufen (je) auf den ersten tag der monate märz und herbstmonat auf dem gemeindhaus des cantonshauptartes 
    1801 Graubünden/AktSammlHelvet. VII 1481
I 1
  • dieses wahlcorps versammelt sich am cantonshauptort und ergänzt durch absolute stimmenmehrheit die abgehenden glieder des volksraths
    1801 Baden im Aargau/AktSammlHelvet. VII 1434
  • er [cantonsrath] erwählt bei seiner jährlichen ordentlichen versammlung aus seinem mittel [!] eine am cantonshauptorte bleibende commission von drei gliedern [zur Vorbereitung der von ihm zu erledigenden Geschäfte]
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 1462
  • die majorität der tagsatzung beschloss in absicht auf den cantonshauptort, dass die bestimmung desselben ihr zukomme
    1801 Schaffhausen-Thurgau/AktSammlHelvet. VII 1500
  • das verfassungsgericht hält seine sitzungen in einer vom cantonshauptort wenigstens vier stunden entfernten gemeinde
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1548
  • dieses wahlcorps [Wahlmänner für den cantonsrath] versammlet sich am cantonshauptort und ergänzt (!?) durch geheimes und absolutes stimmenmehr die abgehenden glieder des cantonsraths frei aus allen cantonsbürgern
    1802 Aargau/AktSammlHelvet. VIII 1464
  • er [der große rath] versammelt sich ordentlicher weise alljährlich zweimal ... am kantons-hauptort 
    1814 Thurgau/HdbSchweizStaatsR. 406
I 2 Residenzpflicht für höhere Bedienstete von Kantonsbehörden (C) 
  • die mitglieder des verwaltungsraths sind gehalten, im cantonshauptorte zu wohnen
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 1461
  • diese beschwerdeschriften enthalten ... die bemerkungen, dass bei der gehaltsbestimmung ... es ... auf den umfang der geschäfte, auf die aufopferungen an zeit und auf die auslagen und kosten, die für die richter durch einen gezwungenen permanenten aufenthalt an dem cantonshauptort ... unvermeidlich seien, ankomme
    1803 AktSammlHelvet. IX 937
II Hauptort eines Kantons (IV) 
  • in unserer provinz war das musterungsgeschaͤft in dem jahre 1821 und 1822 in den einzelnen kantonen ... in zwei, hoͤchstens drei tagen zu ende, und die leute so ... in die kantonshauptorte bestellt, daß dieselben ihren haͤuslichen berufsgeschaͤften moͤglichst wenig entzogen wurden
    StatJbRhHessen 1824 S. 158
  • der buͤrgermeister notirt die leute, die sich melden [um als einsteher zu dienen], und macht dem buͤrgermeister des kantons-hauptorts davon die anzeige
    StatJbRhHessen 1824 S. 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):