Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonskirchenrat

Kantonskirchenrat

(geplante oberste evangelische) Kirchenbehörde eines Kantons (III) 
  • [wünschte St.,] daß ... eine allgemeine cantonssynode als nöthig ... anerkannt, und mitglieder der ersten cantonsbehörde dazu abgeordnet und in derselben, sobald sie organisiert seyn wird, über die errichtung eines cantons-kirchenraths berathen werde
    1802 Ehrenzeller,SGallenSynode 12