Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsstelle
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Kantonsstelle
wie Kantonalstelle
- die ernennungen zu wahlstellen, zu gemeinde- und bezirksbehörden, welche in der verfassung aufgestellt sind, können für eine amtsdauer keineswegs ausgeschlagen werden, insofern die wählenden auf gemachte vorstellungen bei ihrer wahl beharren; nur die wirklich in höhern von der verfassung aufgesteilten aemtern stehen(den) können nicht angehalten werden, zugleich eine untergeordnete stelle zu bekleiden. die wahlen zu den[en] in der verfassung benannten cantonsstellen mögen abgelehnt werden1801 Appenzell/AktSammlHelvet. VII 1438Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf den ersten juni jeden jahrs soll in jedem districte und in dessen hauptort eine wahlversammlung zu bestellung der neu zu erwählenden oder durch zufall erledigten districts- und cantonsstellen statthaben1801 Graubünden/AktSammlHelvet. VII 1489Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mittel- oder unmittelbare abgabe für kreisbeamtungen 2 frk., für cantonsstellen 12 frk.1801 AktSammlHelvet. VII 1537Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wählbarkeitsbedinge der ortsbürger ... er soll ein vermögen besitzen, (um) im fall einer abgab von den bezirksstellen 10 kr(euzer), von den cantonsstellen 20 kr., von den nat(ional)-stellen 30 kr. bezahlen zu können1801 Unterwalden/AktSammlHelvet. VII 1561Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein erwiesener stimmenwerber -- durch bestechung, bedroh- und versprechung -- in gemeinds-, bezirks-, cantons- und nationalstellen, für sich oder einen andern, wird sogleich in seiner wahlfähigkeit oder wählbarkeit suspendirt und überdas vor das competirliche gericht gezogen und beurtheilt1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 1596Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kein beamter kann zugleich eine gerichtliche und verwaltungs-stelle bekleiden. jede andere cantonsstelle ist mit der eines unterstatthalters unverträglich1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1514Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)