Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsverfügung

Kantonsverfügung

wie Kantonalverfügung 
  • alle fremde(n), welche a) eine eigene haushaltung führen oder b) einen gewerb auf eigene rechnung treiben, müssen das einsaßenrecht in der gemeinde erlangen und dafür eine jährliche gebühr, welche mit den vortheilen so sie in der gemeinde genießen im verhältnis stehen soll, in die ortscasse abführen. der gemeinderath ertheilt diese bewilligungen; eine allgemeine cantonsverfügung wird sowohl die erfordernisse zur aufnahme als die fernern bedinge festsetzen
    1801 Basel/AktSammlHelvet. VII 1447
  • befugnisse und verrichtungen des gemeinderaths ... die vormundschaftliche polizei, wobei jedoch in erwartung einer nothwendigen, auf die verschiedenheit der gemeinde anwendbaren allgemeinen cantonsverfügungen sowohl in der stadt als in den landgemeinden gegen die gemeindsbürger die ehemaligen vogtsordnungen genau sollen beobachtet ... werden
    1801 AktSammlHelvet. VII 1451
  • 1802 Basel/AktSammlHelvet. VIII 1471
  • es bleibt allgemein festgesetzt, dass die gemeindsbezirke für ihre verarmten gemeindsgenossen zu sorgen und wegen den helvetischen bürgern und einsassen, in erwartung einer allgemeinen cantonsverfügung, die nöthigen polizeianstalten und vorsichtsmaßregeln zu treffen haben
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1485
  • er [verwaltungsrath] schlägt die ihm zukommenden allgemeinen cantonsverfügungen dem cantonsrath vor, sowie sein befinden über gesetzesentwürfe die der zustimmung des cantons bedürfen
    1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1508
  • er [cantonsrath] kann auch die beschlüsse und entscheidungen die den gesetzen oder cantonsverfügungen entgegengesetzt (!) sind aufheben
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1510
  • die friedensrichter und friedensgerichte, ihre schreiber und weibel werden für ihre verrichtungen von den gebühren entschädigt, die durch nähere allgemeine cantonsverfügungen ohne verzug sollen bestimmt werden ... die bezirksrichter beziehen für ihre entschädnisse die gerichttichen sporteln, welche durch allgemeine cantonsverfügungen mäßig sollen angesetzt werden
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1514
  • die anzahl seiner [des schul- und erziehungsraths] mitglieder, seine verrichtungen, befugnisse und pflichten werden durch nähere cantonsverfügungen festgesetzt werden
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1516