Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsverfügung
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Kantonsverfügung
wie Kantonalverfügung
- alle fremde(n), welche a) eine eigene haushaltung führen oder b) einen gewerb auf eigene rechnung treiben, müssen das einsaßenrecht in der gemeinde erlangen und dafür eine jährliche gebühr, welche mit den vortheilen so sie in der gemeinde genießen im verhältnis stehen soll, in die ortscasse abführen. der gemeinderath ertheilt diese bewilligungen; eine allgemeine cantonsverfügung wird sowohl die erfordernisse zur aufnahme als die fernern bedinge festsetzen1801 Basel/AktSammlHelvet. VII 1447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- befugnisse und verrichtungen des gemeinderaths ... die vormundschaftliche polizei, wobei jedoch in erwartung einer nothwendigen, auf die verschiedenheit der gemeinde anwendbaren allgemeinen cantonsverfügungen sowohl in der stadt als in den landgemeinden gegen die gemeindsbürger die ehemaligen vogtsordnungen genau sollen beobachtet ... werden1801 AktSammlHelvet. VII 1451Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1802 Basel/AktSammlHelvet. VIII 1471
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- es bleibt allgemein festgesetzt, dass die gemeindsbezirke für ihre verarmten gemeindsgenossen zu sorgen und wegen den helvetischen bürgern und einsassen, in erwartung einer allgemeinen cantonsverfügung, die nöthigen polizeianstalten und vorsichtsmaßregeln zu treffen haben1802 AktSammlHelvet. VIII 1485Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er [verwaltungsrath] schlägt die ihm zukommenden allgemeinen cantonsverfügungen dem cantonsrath vor, sowie sein befinden über gesetzesentwürfe die der zustimmung des cantons bedürfen1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1508Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er [cantonsrath] kann auch die beschlüsse und entscheidungen die den gesetzen oder cantonsverfügungen entgegengesetzt (!) sind aufheben1802 AktSammlHelvet. VIII 1510Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die friedensrichter und friedensgerichte, ihre schreiber und weibel werden für ihre verrichtungen von den gebühren entschädigt, die durch nähere allgemeine cantonsverfügungen ohne verzug sollen bestimmt werden ... die bezirksrichter beziehen für ihre entschädnisse die gerichttichen sporteln, welche durch allgemeine cantonsverfügungen mäßig sollen angesetzt werden1802 AktSammlHelvet. VIII 1514Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die anzahl seiner [des schul- und erziehungsraths] mitglieder, seine verrichtungen, befugnisse und pflichten werden durch nähere cantonsverfügungen festgesetzt werden1802 AktSammlHelvet. VIII 1516Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)