Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreieinkünfte

Kantoreieinkünfte

  • den vier obersten chorschülern jeder stimme wegen ihrer der cantorei geleisteten dienste jährlich einen reichsthaler aus den cantoreieinkünften zu geben
    1788 Großenhain bei Dresden/Rautenstrauch,Luther 462
unter Ausschluss der Schreibform(en):