Kanzel
Kanzel
(erhöhter) Platz zum Predigen in der Kirche
zum Begriff
Auftragserteilung zum Bau einer Kanzel; vorgeschriebener Standort innerhalb des Kirchenraums
(Vorschriften über die) Amtstracht auf der Kanzel
Zulassung zur Kanzel; in manchen Fällen mit Zulassung zum Predigtamt gleichzusetzen; Verbot der Kanzel
Bestimmungen über zulassungsberechtigte (kirchliche) Stellen
Voraussetzung des theologischen Examens bzw. der Ordination
sonstiges
beim Verzicht auf das Predigt- bzw. Pfarramt
(Vorschriften zum) Kanzeldienst
die Kanzel versehen den Predigtdienst ausüben
(Eintreten für die) Reinheit der Glaubenslehre
Ausübung der Kirchenzucht; (Verkündigung von) Kirchenstrafen; besonders während und nach der Reformationszeit geübt, durch den 30jährigen Krieg in Verfall geraten, in den einzelnen deutschen Territorien verschieden lange gehandhabt, zB. in Preußen bis 1746, Kurhessen bis 1786, in Sachsen-Weimar Aufhebung unter dem Einfluß Goethes
allgemein
Ermahnung zu religiösem und kirchlich gebotenem Verhalten
Belehrung und Ermahnung zu moralisch-sittlichen Verhalten, verbale Bestrafung
konkrete Strafmaßnahmen
insbesondere Kirchenbann
Buße (an oder von der Kanzel), Absolution
Verbot der Nennung des Täters bzw. der Tat
Aufforderung zum Kirchenopfer und anderen (finanziellen) Leistungen
Verbot des Scheltens, Schmähens, Fluchens und Philosophierens von der Kanzel; Mißbrauch der Kanzelfreiheit
überhaupt
insbesondere bei der Ausübung der Kirchzucht
Gemeindeglieder und sonstige Personen betreffend
Obrigkeit betreffend
kirchliche und staatliche Einrichtungen, Gesetze uä. betreffend
Geistliche untereinander
beim Austrag theologischer beziehungsweise kirchlicher Auseinandersetzungen
sonstiges
(vorgeschriebene) Abkündigungen kirchlicher und weltlicher Art (oft mit wiederholter späterer Verlesung). Kanzel als ein wichtiger Ort der Publikation; der Geistliche wird zum (staatlichen) Publikationsorgan (vereinzelt auch Mitwirkung oder Ausführung durch weltliche Beamte)
grundsätzlich
kirchlicher Art
allgemein
Eheaufgebot (Aufgebot II)
Voraussetzungen; Vorlage bestimmter Urkunden
Nennung der Abkunft, des Standes uä.
Häufigkeit des Aufgebots
(besondere) sprachliche Wendungen beim Aufgebot
Abkündigung, abkündigen
aufbieten, Aufbot
ausrufen
herabgeheien
herabschmeißen
verkünd(ig)en
werfen
Verbot des Aufgebots in besonderen Fällen
verschiedene Termine, Kasualien ua.
den Gottesdienst betreffend
Feier- und Gedenktage betreffend
Abendmahl, Kommunion, Konfirmation uä. betreffend
Trauungen und Todesfälle betreffend
Wahl und Einsetzung der Pfarrer und Wahl der Kirchenältesten betreffend
Kirchenvisitation betreffend
Beschau des Kirchenzehnten betreffend
finanzielle Angelegenheiten
insbesondere Stiftungen
Verordnungen. Verkündigung gehört zur Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes und ist ein Teil des Gesetzgebungsvorgangs (Publikationsmittel in der Neuzeit im Gegensatz zum Mittelalter oft am Ende des Gesetzestextes vorgeschrieben); in weitem Umfang praktiziert bis zum Aufkommen der Gesetz- und Amtblätter, mit diesen noch teilweise parallellaufend, stufenweise Vereinheitlichung der Formen der Bekanntmachung und Aufstellung genereller Publikationsregeln; allmähliche Beschränkung auf die Abkündigung kirchlicher Verordnungen, jedoch im 18. und zu Beginn des 19. Jh. noch weit verbreitet
Kirchen- und Visitationsordnungen; Fastenmandate
Ehe betreffende Ehemandate
(andere) Sakramente, Konfirmation uä. betreffend
Liturgie und Gesangbücher betreffend
Sonn- und Feiertage betreffend
andere Religionsbekenntnisse und Irrlehren betreffend
Besetzung der Kirchenämter betreffend
sonstiger Art
andere Mitteilungen
weltlicher Art
Verbot oder Einschränkung der Abkündigung weltlicher Verordnungen und Angelegenheiten (weitgehend Beschränkung auf Kirchensachen)
Ort zur Abhaltung des Kanzelgerichts
für Kirchenvermögen bzw. das damit verbundene Predigtamt gebraucht
übertragen Lehrstuhl an einer Universität