Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kanzelmäßig
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Kanzelmann
kanzelmäßig
- [ein] fuͤrst hatte zu seinen geheimen ausgaben ... eine starke summe geldes gefordert, anstatt ihn zu vertroͤsten, oder ihm etwas zu geben, ergriffen sie [geheime raͤthe] diese gelegenheit, eine sehr lange ... vorstellung an ihn ergehen zu lassen, worinn ihm sein ganzer lebenslauf abgemahlet, sein ganzes ... suͤnden-register vorgerechnet, und alles dieß mit einer ganz kanzel- und kanzler-maͤßigen ermahnung ... beschlossen wurde1785 PatrArch. 3 (1785) 366
- kanzelmaͤßig ... der kanzel d.h. dem vortrage auf der kanzel gemaͤß, auf die kanzel passend1808 Campe II 885Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)