Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kanzelmäßig

kanzelmäßig

  • [ein] fuͤrst hatte zu seinen geheimen ausgaben ... eine starke summe geldes gefordert, anstatt ihn zu vertroͤsten, oder ihm etwas zu geben, ergriffen sie [geheime raͤthe] diese gelegenheit, eine sehr lange ... vorstellung an ihn ergehen zu lassen, worinn ihm sein ganzer lebenslauf abgemahlet, sein ganzes ... suͤnden-register vorgerechnet, und alles dieß mit einer ganz kanzel- und kanzler-maͤßigen ermahnung ... beschlossen wurde
    1785 PatrArch. 3 (1785) 366
  • kanzelmaͤßig ... der kanzel d.h. dem vortrage auf der kanzel gemaͤß, auf die kanzel passend
    1808 Campe II 885