Kanzleiannotationsbuch
Kanzleiannotationsbuch
vgl.
Kanzleibuch (II)
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folgende buͤcher sind nicht bei allen collegiis eingefuͤhrt, wuͤrden aber von gutem nutzen seyn: ... 4) ein canzlei-annotations-buch uͤber allgemeine, in einzelnen acten vorkommende gegenstaͤnde, als: verzeichniß der das armenrecht genießenden partheien, der von jemanden bestellten general-bevollmaͤchtigten etc.1792 v.Massow,Dienst 40 Faksimile