Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiarchiv

Kanzleiarchiv

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Einrichtung zur Verwahrung und systematischen Ordnung des amtlichen Schriftguts einer Kanzlei, in älterer Zeit anders als heute in der Regel nicht von der der unmittelbaren Geschäftserledigung dienenden (Kanzlei-)Registratur unterschieden; auch Bezeichnung für die aufbewahrten Bestände selbst (vgl. Kanzlei B V). Im alten Bern diejenigen Bestände der staatlichen Archivalien, die dem Staatschreiber unmittelbar unterstanden und die seit 1680 von einem besonderen Beamten, dem Kanzleiregistrator, verwaltet werden (vgl. Archivalia et Historica, 1958, 21-33 u. für Zug 77-81)
  • haben wir [koͤnig Friedr. von der Pfalz] ... aus unsern boͤhmischen canzlei-archiven uns davon bericht geben ... laßen
    1620 Weinart I 368
  • 1656 Kursachsen/ForschMdArch. 82 [vgl. ebd. 85]
  • [einer archiven commission aus zwei Ratsherren und vier Bürgern soll die] vorsorg für die cantzley archiv [und] für alle andere oberkeitl. archiven mit zuthun deß vorgesetzten jeden departements [obliegen]
    1713 BernStR. V 480
  • bey gnaͤdigst resolvirten bau des cancelley-archivi 
    1719 CCOsnabr. I 1 S. 578
  • 1721 Struve,PfälzKHist. 1466
  • die von einigen [Landesherren] gemachte eintheilungen in das geheime archiv und in das canzlei-archiv mag an wenigen orten uͤblich seyn
    1772 Moser,Landeshoheit I 338
  • in die canzley archiv niemand als beeidigte burger einzulaßen
    1780 BernStR. V 560
  • 1790 BernStR. V 562
  • die urkunden, schreiben und actenstuͤcke, welche eine plenarberathung veranlaßten, wurden ehemals bis in die 1730ger jahre in dem sogenannten kanzleyarchive aufbewahrt
    1805 Vahlkampf,Miszellen I p. 5
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