Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibefreundete

Kanzleibefreundete

wie Kanzleiangehörige 
  • von denen sogenanten canzleibefreundten a taxatore inclusive angefangen geschicht allhier [in der Resolution betreffend die Einrichtung der böhmischen Hofkanzlei] ... keine meldung, weilen ... die colation derselben lediglich von dem arbitrio des zeitlichen obersten canzlers dependiret
    1712 Fellner-Kretschmayr III 60