Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleidienst
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Kanzleidienergebühr
Kanzleidienerschaft
Kanzleidienerstelle
Kanzleidienst
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I
Stelle, Amt, Posten in einer Kanzlei
- dass ich ... mich bald nach verlassung der schule ... in cantzleidienst begeben [habe]1550 ZSchwabNeuburg 27 (1900) 48
- es soll aber in cantzlei dienst keiner auf oder angenommen werden, der sich nicht neben leistung desselben juraments auf 4 oder zum weinigsten drei jahr zu dienen verpflichtet1581 MLiv. II Mitau 25
- solle ... beobachtet werden, dass, wann die ersezungen einen canzleidienst betreffeten ..., drei taugliche subjecta ... jedesmalen in vorschlag gebracht und auf deren eines positive eingerathen werde1717 Fellner-Kretschmayr III 226Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1727 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 165
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- 1750 Moser,Kanzlei Vorw.
- 1754 Moser,Hofr. I 383
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- eintritt in die canzley-diensten1761 Osnabrück/Cramer,Neb. 24 S. 31Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die schärfste verfügung nach inhalt älterer verträge dahin geschehe, dass der geringste unterschleif mit dem verlust ... auch des kanzleidienstes ... angesehen ... werden soll1790 ArchÖG. 84 (1898) 499
- personen, welche in hof- militair- kanzley- forst- und andern civildiensten angestellt sind1815 WirtRealIndex II 322Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
II
Abwicklung der Kanzleigeschäfte
vgl.
1Dienst (E II 3),
Kanzleigang
- der vorstand [bey aemtern und dicasterien] hat nach eines jeden faͤhigkeit und verwendung den zeitraum zu bestimmen, wie lang sich einer dieser oder jener gattung kanzleydienstes zu widmen habe1797 KurpfSamml. VI 18
- bestimmte zeit zum cantzley- und leserey-dienst18. Jh. RAbsch. IV Zugabe 93 Marg.Faksimile (ca. 110 KB)
- 18. Jh. RAbsch. IV Zugabe 102 Marg.
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- zeitliche zutheilung von 3 expeditoren, welche fuͤr den einen oder den andern zweig des kanzleidienstes nach beduͤrfniß zu verwenden sind1822 Reyscher,Ges. XVIII 147Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] geschaͤftsgang in bezug auf den kanzleydienst der oberbau-direktion1823 SammlBadStBl. I 35
- jedes landgericht ist mit ... dem nöthigen subaltern-personal für den secretariats-, registratur- und canzleidienst ... besetzt1829 preußische Provinz Sachsen/Puchta,Justizämter I 229Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte