Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleidirektor
Artikel davor:
Kanzleidiener
Kanzleidieneradjunkt
Kanzleidienerdienst
Kanzleidienereid
Kanzleidienergebühr
Kanzleidienerschaft
Kanzleidienerstelle
Kanzleidienst
Kanzleidienststelle
Kanzleidirektion
Kanzleidirektor
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Leiter, Vorsteher einer Kanzlei; seit dem Ende des 16. Jh. im Zuge der Entwicklung, die zur Dezentralisierung der Kanzlei als oberster landesherrlicher Regierungs- und Verwaltungsbehörde in eine Mehrzahl von Einzelbehörden mit jeweils eigenen Kanzleien führte, in den meisten Territorien anstelle des bis dahin meist üblichen Kanzlers gebräuchliche Bezeichnung (auch Direktor), in einigen Territorien aber als Synonym neben Kanzler tretend; beim Reichskammergericht (Kanzlei-)Verwalter, in Städten auch Syndikus, sonst vereinzelt Kanzleipräsident, Kanzleivorstand, Kanzleivorsteher oder Präsident genannt
vgl.
Kanzellierer,
Kanzleiamtsverwalter,
Kanzleiamtsverweser,
Kanzleienbefehlhaber,
Kanzleibewahrer,
Kanzleipräsident,
Kanzleiverwalter,
Kanzleiverwandte,
Kanzleiverweser,
Kanzleivorstand,
Kanzleivorsteher,
Kanzler
Sachhinweis: CCNass. I 397-402; 1669 GesSammlMecklSchwerin I 54-56; 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 85-88; 1755 ebd. X 365-369; 1756 ebd. 514-518; 1765 NCCPruss. III 781-820; Burger,Stadtschreiber (passim); Grube,RottwHofgericht 152-161
I 1
zum Begriff
- die vorsitzende person einer solchen kanzelley [collegium und gericht] wird ... nicht kanzler, sondern kanzelley-director und kanzelley-verwalter genannt1775 Adelung II 1497Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- heißt ... in den preusischen staaten der erste regierungs- oder cammer-secretarius canzley-director1782 ActaOsnabr. II 351 Anm.
- in kleinen kanzleien ... nur ein kanzleidirektor nebst zween oder drei raͤthen aufgestelt1783 Elsaeßer,Kanzlei. 38Faksimile (ca. 181 KB)
- es sonderten sich allgemach die [landesherrlichen] hauptkollegien so sehr von einander ab, daß sie ihre eigene kanzleyen unter aufsicht eines kanzleydirektors erhielten1785 Fischer,KamPolR. II 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in den reichslaͤndern befinden sich besondere hof- geheime- justiz- lehen- regierungs- ober-appellationsgerichtskanzleyen, die ihre kanzleydirektoren ... besizen1785 Fischer,KamPolR. II 7Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in den preußischen staaten besizt jedes kollegium seine eigene kanzley ... das oberhaupt dieser einzelnen kanzleyen heist kanzleidirektor1785 Fischer,KamPolR. II 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 2
in einem Kloster
- "Langheimer münchshof: Besitz der bambergischen Zisterzienserabtei Langheim, von einem geistlichen Amtmann (pater kanzleidirektor) verwaltet"18. Jh. MainfrJb. 17 (1965) 68 Anm. 32
II 1
allg. Verantwortung für den geregelten Ablauf des Kanzleibetriebs unter Einhaltung der Kanzleiordnung, Dienstaufsicht über das Kanzleipersonal
- die ingrossisten und copysten sollen auch ohne widerreden, waß ihnen vor einß jeden persohn durch der cantzley-director [ein Wort?], die gelehrten oder secretarien befholn, mit allem fleiß ... verrichten1605 Münster/ZWestf. 59, 1 (1901) 163
- wann in einer sachen judicialiter verfahren, es sey summarie oder ordinarie geschehen, soll der, dem die acta ad referendum von unserm canzler oder dessen abwesens unserm canzeley-director zugestellet, eine schriftliche relation vergreifen1637 GesSammlMecklSchwerin I 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll ... unser registrator ... keine acta, decreta und extensiones einigen advocato oder den partheyen ohne vorwissen und special-befehl unsers canzeley-directoris oder der andern räthe zeigen, weniger sie den advocatis gar hingeben1637 GesSammlMecklSchwerin I 48Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll ... der cantzley-director die acta in definitiven und wichtigen bey-urteln ad referendum und, wo nöthig, correferendum austheilen ... es soll auch unser cantzley-director in fiscalischen sachen genaue aufsicht haben, ... sonderlich soll unser cantzley-director befehliget seyn, gute acht zu geben, daß in unser cantzley keine mängel und abusus einschleichen, und, da es geschehe, dieselben abschaffen, und daß ein jeder an seinem ort dasjenige, wozu er sich verpflichtet gemacht hat, getreulich und fleißig verrichte, und wofern ... ein oder ander seumig, ungehorsam oder nachläßig befunden wird, deswegen gebührende ahndung geschehen moge1669 GesSammlMecklSchwerin I 54f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der cantzleydirector solle die obhandenen unabgethane hiesiges stifft undt landt betreffende processe wie auch die verfölger in lehn-, behandlungs-, verpfachtungs-, rendtmeisterey undt andere sachen ... nach billiger proportion der schwäre und weitläufftigkeit distribuiren1695 BeitrEssen 48 (1930) 257 Anm. 156
- 1707 CCOsnabr. I 1 S. 149
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wie nun diese unsere [herzogliche] verordnung zu aufrechthalt- und befoͤrderung des justitz-wesens bey selbiger unser stiffts-cantzley angesehen, also haben unsere ... cantzley-raͤthe sich darnach gehorsamst zu achten, unser cantzley-director aber daruͤber gebuͤhrend zu halten1707 CCOsnabr. I 1 S. 406Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1707 CCOsnabr. I 1 S. 410
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1714 CCOsnabr. I 1 S. 148
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1716 CCOsnabr. I 1 S. 420
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wir [Herzog] befehlen ... unseren hof-richtern und cantzley-directoren, das sie genaue obacht haben sollen, daß allem dem, was ... verordnet, nachgelebet werde, und wann sie finden, daß ein oder ander membrum collegii oder einer der subalternen diesem allen nicht nachkomme, sie solchem dasselbe ... vorhalten und ... ermahnen sollen, solches ... abzustellen1718 BrschwLO. II 560Faksimile - in Google Books
- allen nicht zur cantzley gehoͤrigen persohnen wird verboten, in der cantzlisten stuben oder registratur zu gehen, bey vermeidung wilkuͤhrlicher strafe, und da der pedelle oder die cantzley-boten solche daselbst antreffen wuͤrden, haben sie es cantzley-directori und raͤthen sofort anzumelden1723 CCOsnabr. I 1 S. 236 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- die acta von dem cancelley-directore so zeitlich, damit in angesetztem termino die eroͤfnung der urthel erfolgen koͤnne, einem andern referenten zugestellet ... werden sollen1723 CCOsnabr. I 2 S. 927Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- es haben cantzley-director und raͤthe dem ... richter ... anzubefehlen, ... ein neues siegel ... verfertigen zu lassen1732 CCOsnabr. I 2 S. 579
- es sollen selbige [acta] nach erfolgter inrotulation und praesentation bey dem naͤchsten consilio vom cantzley-directore ... jedesmahl sofort auf der cantzley und keinesweges aus dem hauß unter denen raͤthen aequaliter ... zur relation vertheilet werden1735 CCOsnabr. I 2 S. 443
- soll ... der cantzley-director dem aͤltesten rath, die raͤthe aber dem cantzleydirectore ... jedesmahlen anzeigen lassen, wan dieselbe ... auf ein oder mehr taͤge aufs land verreisen wollen, damit ... die einkommende sachen nicht eingehalten, sondern zur ... expedition besorget werden koͤnnen1735 CCOsnabr. I 2 S. 446
- die secretarien müssen ... die ihnen vom kanzlei-directore zugestellete sachen und die veranlassete veranlassungen ... treu und ... prompt ausfertigen1748 ActaBoruss.BehO. VIII 88
- 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 94
- 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 98
- wird von allen abgehenden relationen ein besonders annotationsbuch gehalten ...; dieses buch muß ... verschlossen gehalten werden, wohin der kanzleidirector zu sehen hat1748 ActaBoruss.BehO. VIII 101
- keine revidenda dem präsidenten oder directori vorlegen, welche nicht vom re- und correferenten gezeichnet worden, und solche allenfalls dem kanzlei-directori, um solches zu besorgen, vorlegen; keine expedita, so nicht von sämmtlichen anwesenden räthen unterschrieben worden, abschicken, diejenige aber, so gehörig unterschrieben sind, sofort siegeln und nach dem befehl des kanzlei-directoris auf die post bringen1748 ActaBoruss.BehO. VIII 104
- die sämmtliche subalternen ... ohne ausdrücklich von dem präsidenten, directoren oder vorsitzenden rath, auch allenfalls von dem kanzeleidirector erhaltene erlaubniß ... weder ausbleiben noch später erscheinen sollen, ... als worauf der kanzeleidirector genau zu sehen hat1752 ActaBoruss.BehO. IX 466f.
- der kanzeleidirector, wenn er bemerket, daß jemand demjenigen nicht nachkömmet, was ihm ... zu verrichten befohlen worden, oder etwas vorgenommen und unterlassen wird, wodurch sr.k.m. einiger schade zugefüget werden kann oder dero höchsten intention entgegen ist, solches sofort dem praesidio oder collegio zur remedur anzuzeigen [hat]1752 ActaBoruss.BehO. IX 468
- 1752 ActaBoruss.BehO. IX 469
- damit sich niemand entschuldigen könne, der kanzeleidirector dieses reglement alle 6 monate von neuem zu publiciren [hat]1752 ActaBoruss.BehO. IX 481
- 1752 ActaBoruss.BehO. IX 514
- werden von dem kanzelei-directore sämmtliche bediente vereidet1752 ActaBoruss.BehO. IX 517
- im fall sie [kanzelisten] aber wegen vielheit der sachen in denen geordneten stunden alle arbeit auf der kammer zu prästiren ... nicht vermöchten, so soll ihnen ... mit vorwissen des kanzelei-directoris ... erlaubet sein, die übrige sachen mit nach hause zu nehmen und daselbst zu expediren, damit solche prompt besorget werden1752 ActaBoruss.BehO. IX 534
- wenn einer [der Kanzlisten] krankheits halber nicht auf die kammer kommen kann, muß solches gleich des morgens dem kanzelei-director angezeiget werden, damit selbiger wegen der arbeit das nöthige verfügen und dessen sachen unter die übrigen vertheilen könne1752 ActaBoruss.BehO. IX 540
- der kanzelei-director für die ordnung und richtigkeit in der kanzelei responsable sein muß, so werden die kanzelisten an denselben hiedurch verwiesen und haben sich dessen verordnungen und dispositionen ... nicht zu widersetzen1752 ActaBoruss.BehO. IX 543
- 1752 ActaBoruss.BehO. IX 544
- wenn ihnen [kanzelei-diener] in ihren verrichtungen zweifel vorkommen oder sie das ihnen anbefohlne nicht recht verstanden, so haben sie sich deshalb bei dem kanzelei-directori, an welchen sie ... überhaupt verwiesen werden, zu befragen1752 ActaBoruss.BehO. IX 548
- haben cancelley-director und raͤthe dahin moͤglichst zu sehen, daß ... die abfassung der urthelen auf alle weise beschleuniget ... werden1752 CCOsnabr. I 2 S. 946 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1755 ActaBoruss.BehO. X 365
- 1755 ActaBoruss.BehO. X 370
- 1755 ActaBoruss.BehO. X 371
- 1755 ActaBoruss.BehO. X 372
- sämmtliche zur kanzelei, registratur und controlle gehörige bediente ... ohne des kanzelei-directoris vorwissen weder ausbleiben noch später erscheinen oder eher, als das collegium auseinander gehet, sich wieder weg und nach hause begeben sollen1756 ActaBoruss.BehO. IX 513
- damit ... die acta nicht unnöthiger dingen in denen häusern deren räthen oder secretarien zurückbleiben, so hat die registratur alle 14 täge ... jene, so noch acta in handen haben, zur zurückstellung anzumahnen, bey längern aufenthalt aber solches dem kanzleydirectori ... anzuzeigen1762 Kretschmayr-Walter III 158
- ist einer [der Kanzlisten] mit dem ihm ... zum mundiren oder copiren zugefallenen antheile fertig und er hat solches ... an den cantzeleydirector abgelieffert, so wird ihm dieser bis zum naͤchstfolgenden gerichts-tag von der anwesenheit auf dem kammer-gerichte dispensiren1765 NCCPruss. III 779Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- praesentz-tabellen ... fuͤhret der cantzelley-director1765 NCCPruss. III 780Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- bey unserm [königlichen] hof- und cammer-gericht ... [der] cantzelley-director ... der cantzelley und denen dabey bestellten bedienten zum ober-aufseher [vorgesetzt ist]1765 NCCPruss. III 781Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1765 NCCPruss. III 804
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1765 NCCPruss. III 810
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [die Kanzleibedienten] anhaltende krankheiten und längere abwesenheit so wie ihre eigene verhindernisse dem kanzleydirectori ... anzuzeigen haben1783 Kretschmayr-Walter IV 64
- solle der praesident und canzley-director bey jedmaliger selbsthaftung sorge tragen, daß sich kein canzleyverwandter eines uebermaases hierin [bei den canzley-taxen] schuldig mache1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Canzley-Taxen
- 1791 Kretschmayr-Walter IV 158
- 1810 ZSchles. 2 (1858) 163
- 1822 Reyscher,Ges. XVIII 146
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1832 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 348
II 2
besondere Aufgaben bei Annahme und Öffnung des Schrifteinlaufs, bei Unterfertigung und Schriftauslauf (Recht der Siegelführung, Unterschriftsbefugnis), bei eigenhändiger Erledigung von Kanzleigeschäften, bei der Überwachung der Einnahmen und Ausgaben der Kanzlei; leitende Stellung in Verwaltung und Rechtspflege; diplomatische Missionen; Aufgaben bei den Reichskreisen
- [Übschr.:] ungeferlich bedencken, wie durch die verordneten herrn stadthaltere neben einem cantzler oder cantzlei-directori und zwen rechtsglärten dieses stiffts Münster regierung zu verwalten1588/89 ZWestf. 59, 1 (1901) 142
- denen hochgelehrten ... raͤthen und cantzley-directori ... [wir] solchen gewalt und befehl aufgetragen haben, ..., daß sie mit beywohn- und berathschlagungen continuiren, ... die sessiones und vota, wie es das herkommen fordert, einbehalten, fortfuͤhren, dises crayses [oberrheinischer Reichskreis] nothdurfft wegen berathschlagen, verhandlen, schliessen helffen1655 Pfalz/Moser,StaatsR. 28 S. 206Faksimile - in Google Books
- von des cantzley-directoris amt. § 1. der cantzley-director soll die sachen, so vorkommen, dirigiren und denen cantzley-räthen beförderlich seyn ..., in wichtigen sachen der cantzley-räthe vota ordine vernehmen und darauf die gebühr anordnen ... § 2. er ... soll auch in gerichtlichen audientzen ... [und] bey den vorbescheiden praesidiren und ... nach wichtigkeit der sachen mit den ... cantzleyräthen in der sachen ... consultiren und ... schliessen ... § 7. wann die bey-urtheil und end-urtheil begriffen und ins rein geschrieben, so soll er dieselbe in beyseyn der cantzley-räthe ... verlesen lassen, ehe sie publiciret ... § 8. so soll er auch alle expedirte und mundirte sachen an urtheilen, decreten, mandaten ... unterschreiben und das gerichts-siegel in verwahrung haben ... § 10. in den bürgerlichen vorbescheiden ... soll er die acta ... durchgehen ... und ... fleiß anwenden, daß die streitigkeiten durch einen abscheid in güte gehoben werden. wann solches ... nicht verfangen will, soll er den proces durch ein richtiges bey-urtheil zur kürtze einrichten oder ... bey klaren sachen ... durch ein end-urtheil entscheiden ... § 13. die sportulae ... sollen ... von vnsern cantzley-director unter sie [secretarien und cantzley-verwandte] vertheilet werden1669 GesSammlMecklSchwerin I 54f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wollen wir [Herzog] auch, daß die urtheile in criminalibus allemahl von unsern cantzley-directore und rähten selbst gesprochen werden sollen1669 GesSammlMecklSchwerin I 95Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- inkuͤnfftig damit [mit der Verschickung der Akten in Judizialsachen] nicht vorzueilen, sondern unsere cantzelley-director und raͤthe in den sachen selbst zu sprechen, es waͤre dann, daß die verschickung von einen oder andern theile ... gebethen oder sonsten unser cantzelley-director und raͤthe die verschickung aus erheblichen ursachen fuͤr gut befinden ... wuͤrden1693 CCOsnabr. I 1 S. 404Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- dem cantzley directorn undt anwesenden rhäten [die Konzepte und Ausfertigungen] pro revisione et correctione praesentirt, von denenselben expediatur oder vidit darunter gesetzt [werden]oJ. (wohl 17. Jh.) BeitrEssen 48 (1930) 197 Anm. 36
- die correspondentz undt posten betreffend, solle zwahr unser cantzleydirektor die generalcorrespondentz beobachten und dagegen in andern sachen nach billigkeit erleichtert ... werdenoJ. (wohl 17. Jh.) BeitrEssen 48 (1930) 205 Anm. 73
- [der ober-rheinische crays-receß d. d. 1700 ... schliesset:] zu urkund dessen ... ist gegenwaͤrtiger abschid zweymal in originali verfertiget, von geist- und weltlicher fuͤrsten, grafen, herren, frey- und reichs-staͤdten wegen von uns J.F.F., hoch-fuͤrstlichen wo[r]msischen rath und cantzley-directorn ... unterschrieben ... worden1700 Moser,StaatsR. 28 S. 448Faksimile - in Google Books
- wann in einer sache ein decretum per majora ausgefallen, soll dessen concept von den cantzelley-directore und raͤthen ingesambt, ob gleich ein oder ander derselben selbiges seiner meinung und seinem voto nicht gemaͤß halten wuͤrde, signiret werden1707 CCOsnabr. I 1 S. 406Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß vnser cantzley-director ... ohne verzug die beschiedene partheyen vorlassen vnd hernach noch selbigen oder ... den naͤchstfolgenden tag darauf die producta fuͤrnehmen [soll]1707 CCOsnabr. I 1 S. 409Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wann ... die bescheide und resolutiones ... nicht abgefordert worden, es dem judicio und in specie dem cantzley-directori ... angemeldet werden solle, damit ... wegen deren insinuation ... anstalt gemachet werden koͤnne1713 CCLuneb. II 1 S. 400
- 1714 CCLuneb. II 1 S. 403
- sollen vnser canzley director und raͤthe vnserer vnd vnseres hoch-stiffts bey denen hoͤheren reichsgerichteren obschwebenden sachen sich fleisig mit befohlen sein lassen1714 CCOsnabr. I 1 S. 148Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- es bleiben auch alle vnsere land- und stiffts- in specie graͤnz- jurisdictional- feudal- fiscal- criminal- marcal und andere in die lands obrigkeitliche jura schlagende, auch bey denen landtaͤgen und im land rath decidierte sachen vnseres canzley directoris und raͤthen richterlicher cognition alleinig bevor ... vnsere drosten und beambte sollen auch alle vorgehende delicta und excessus criminales vnserem canzley directori und raͤthen forderlichst anzeigen und ... diese darauff erkennen verordnen1714 CCOsnabr. I 1 S. 151Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1714 CCOsnabr. I 1 S. 155
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- advocaten [die wider ihren Eid handeln] ... vom cancelley-directore und raͤthen sofort der advocatur entsetzet werden sollen1716 CCOsnabr. I 1 S. 453Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1719 CCNass. III 182
- 1723 CCOsnabr. I 1 S. 234 Anm.
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1723 CCOsnabr. I 1 S. 244 Anm.
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- so bald in der sache geschlossen, hat der registrator die acta iurotulata dem cantzley-directori vorzulegen, damit er solche zur relation ausstellen koͤnne1723 CCOsnabr. I 1 S. 251 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1723 CCOsnabr. I 2 S. 1344
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1733 CCOsnabr. I 2 S. 945
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- das richteramt an obgedachtem hofgericht ... versiehet unser obermarschall, kanzler, kanzlei direktor oder in deren abwesenheit der älteste von denen ... adeligen oder gelehrten geheimen räten1741 Flurschütz,Würzb. 52 Anm. 211
- sämmtliche secretarii auf erfordern des kanzleidirectoris schuldig ... sind, ihm bei der revision und contrasignatur derer expedirten und mundirten sachen ... zu assistiren1748 ActaBoruss.BehO. VIII 90
- 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 91
- [d. Kanzlisten] alle munda sofort dem kanzlei-directori selbst zustellen müssen, damit er solche revidiren, contrasigniren und deren fernere unterschrift besorgen könne1748 ActaBoruss.BehO. VIII 99
- müssen die kanzelisten die expedirten concepte dem kanzlei-directori zustellen, damit derselbe deren inhalt in das protocoll von eingekommenen sachen tragen und ... zur registratur abgeben könne1748 ActaBoruss.BehO. VIII 102
- 1751 ActaBoruss.BehO. IX 125
- der kanzleidirektor ... muß ... alle zur kanzelei kommende concepte nachsehen, damit er wissen könne, was für sachen am ersten vorzunehmen und bald auszufertigen sind1752 ActaBoruss.BehO. VIII 469
- die taxmäßige sportuln und copialien müssen quartaliter von dem taxatore und receptore ... berechnet, nach ablauf eines jeden quartals unter die interessenten vertheilet und die noch unausgelöst gebliebene partsachen dem kanzeleidirector specificiret werden, damit dieser nach befinden dem collegio die restanten anzeigen und um die nöthige verfügung ansuchung thun könne1752 ActaBoruss.BehO. VIII 478
- 1755 ActaBoruss.BehO. X 367f.
- hat er [journalist] die von s.k.m. oder auswärtigen hohen collegiis an die kammer gekommene ordres und schreiben dem kanzelei-directori, sobald solche eingetragen, zuzustellen, damit derselbe dem befinden nach davon abschrift nehmen lassen ... könne1756 ActaBoruss.BehO. X 529
- die sachen, so mit cito oder citissime bemerket, müssen ... jedesmal dem kanzelei-director, wenn das collegium beisammen, zugestellet werden, damit derselbe deren schleunige unterschrift besorgen könne1756 ActaBoruss.BehO. X 536
- das neglectenjournal ... ende eines jeden monats dem kanzelei-directori zuzustellen, damit dieser solches an s.e. mit einreiche1756 ActaBoruss.BehO. X 540 [ebd. 541]
- alle einkommende schriften und supplicata sind sogleich dem kanzelei-directori zuzustellen1756 ActaBoruss.BehO. X 545
- ist ... die ... vor die untere canzley entworfene alte instruction ... denen zwey canzley-directoribus [der obersten Justizstelle] mit dem auftrage zuzustellen, damit dieselben ... eine instruction vor die untere canzley nach denen jezigen umständen verfassen sollen1762 Kretschmayr-Walter III 368
- zu der ersten ... abtheilung des hofkriegsraths ... zu führung der feder einen canzleydirector [benannt]1762 Kretschmayr-Walter III 409
- sammlet der cancelley-director den vormittag vor einer jeglichen siegelung die an ihn geliefferte munda und dazu gehoͤrige copeyen oder einschluͤsse und leget sie ... zum eintragen in das siegelungs-buch parat1765 NCCPruss. III 787Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- hat der cantzelleydirector alle 14 tage ... dem ersten praesidenten ... ein verzeichniß derjenigen memorialien, auf welche noch kein decret erfolget ..., zu uͤberreichen1765 NCCPruss. III 790Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der cantzeley-director hat auch die einnahme und ober-aufsicht der copialien-casse und es werden an ihn beym schlusse jeglichen monaths abgeliefert: ...1765 NCCPruss. III 801Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1765 NCCPruss. III 813
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1765 NCCPruss. III 815
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der copiist ... hat ... aus den expeditions-buͤchern und dem journal, welche der canzley-director nach dem neuen canzley-reglement zu fuͤhren hat, ein repertorium ... zu fuͤhren1765 NCCPruss. III 820Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die obsignation der verlassenschaft geschahe von dem kayserlichen concommissario und dem kayserlichen canzley-directore1774 Moser,Reichstage I 103Faksimile - in Google Books
- ist anstatt des kanzlers [im rath] ein kanzleydirektor angestellt worden, welcher all jenes, was vorhin ein kanzler zu thun gehabt, zu besorgen hat1780 SteirEinl. 208 Anm.Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- was behördgermassen expedirt ist, muss ... erst dem kanzleidirektor ... zur unterschrift hingebracht werden1786 BeitrEssen 48 (1930) 198 Anm. 36
- der betreffende staatsrath verfasset den resolutionsentwurf nach meiner [des Kaisers] willensmeinung, dieser wird vom kanzleydirektor ... revidiret1793 Kretschmayr-Walter V 2
- 1804 v.Berg,PolR. IV 346
Faksimile - in Google Books
- 1808 RepStaatsVerwBaiern I2 202
Faksimile - in Google Books
- 1820 Graubünden/SchweizKantonVerf. II 101
- 1827 StaatsAktDtBund. II 308
- 1831 Mohl,WürtStR. II 168
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1832 Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 348
III 1
Bestellung
vgl.
Kanzleibesetzung
- "des neuen Kanzlers ... Bestallung ausgefertigt, die ihn einen hofkanzler, geheimen, auch cammer rath und cantzlei direktorn nennt"1615 v.d.Ohe,LünebVerw. 46
- ein solcher unter eines andern hoheit sitzender herr keine regierungs-characteres, als da sind cantzler, hof- und regierungs-raͤthe, ertheilen kan, sondern bloß der bestellung eines cantzley-directoris, der cantzley-raͤthe und anderer zu einer cantzley gehoͤriger personen befugt ist1747 Glaffey,Schreibart 61
- lassen s.k.m. ... den commissionsrath und kammer-secretarium T. zum kanzlei-directore bestellen1748 ActaBoruss.BehO. VIII 85
- haben wir [König] ... nöthig erachtet, daß ... eine redliche, tüchtige und fleißige person bei unserer geheimten etats-kanzelei mit dem titel eines kanzelei-directoris ... bestellet werde1755 ActaBoruss.BehO. X 365
- 1762 Kretschmayr-Walter III 409
- 1762 Kretschmayr-Walter III 415
- 1765 NCCPruss. III 776
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- chur- und maͤchtigere reichsfuͤrsten pflegen nicht nur justitz- cammer- kriegs- commercien- geistliche raths- und andere collegia, sondern auch geheime raͤthe, conferenz- oder cabinetsministros, statthalter, generalen und mehr dergleichen vornehmere civil- und militarbediente zu bestellen, statt deren sich die mindere reichsstaͤnde mit canzleyen, canzleydirectoribus oder einzelnen raͤthen und oberbeamten, auch so viel die reichsstaͤdte betrifft, mit ihren altherkommlichen aemtern und deren bestellungen begnuͤgen lassen1770 Kreittmayr,StaatsR. 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der praͤses [des landesfürstlichen Gerichts] hat die obereinsicht auf den kanzleydirektor und kann solchen ... selbst benennen1780 SteirEinl. 173Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
III 2
besondere Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit
vgl.
Kanzleidirektor (II)
- canzeley-ordnung vom 25sten august 1637, darnach sich unser canzler, canzeley-director und regierungs-raͤthe ... und saͤmmtliche canzeley-verwandte ... zu richtenGesSammlMecklSchwerin I 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den cantzeley-director und raͤthe ... bey ihrer bestallung angewiesen, daß sie in justitz-sachen ihr absehen auf gottes wort, die käyserliche beschriebene rechte, reichs- und landes-constitution, unsere publicirte policey, auch execution-ordnung und erbare vernünfftige gewohnheiten ... richten sollen1669 GesSammlMecklSchwerin I 53Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der cantzley-director soll ... sich des advocirens gantz und des consulirens innerhalb landes wie auch aller bürgerlichen negotiation und handelungen gäntzlich enthalten1669 GesSammlMecklSchwerin I 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wir, Fürstbischof] verordnen ..., daß ... vnser cantzley-director vnd raͤthe kuͤnfftig fleißiger, vnd zwahr jederzeit vmb 9 vhren, bey vnserer cantzley sich einstellen [sollen]1707 CCOsnabr. I 1 S. 409Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- [sollen sich] cantzleydirector vnd raͤthe ... an die gewoͤhnliche taxam et sportulas halten vnd daruͤber keinen vbermaaß gebrauchen1707 CCOsnabr. I 1 S. 410Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- verboten ..., daß weder vnser cantzley-director noch die raͤthe einige sachen in ihren haͤuseren entscheiden oder verordnen1707 CCOsnabr. I 1 S. 411Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- haben [wir] ... vnserem cantzley-directori vnd raͤthen ... bedeuten wollen, daß keiner vnter ihnen von jemand, ... welcher bey vnserer cantzley ... in einem rechtshandel begriffen ..., einiges geschenck, groß oder klein, viel oder wenig, in waß auch solches bestehen moͤge, ohne vnser vorwissen und verwilligung ... annehmen solle1707 CCOsnabr. I 1 S. 412Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß vnsere canzley-director und raͤthe, wann sie zu nehmung eines augenscheins ad locum quaestionis oder sonsten in partheysachen auff das land gehen muͤsen, sich aller kuͤrze befleisigen, uͤber die benoͤthigte zeit nicht auffhalten, ... damit solchergestalten nit allein die kosten denen partheyen erspahret werden, sondern sie auch desto ehender zu ihrer ordinarie function bey der canzley sich widerum einfinden koͤnnen1714 CCOsnabr. I 1 S. 162Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- soll ... der aufgang auf die cantzleye an den gewoͤhnlichen taͤgen des sommers ... um 9 uhren und des winters um 10 uhren vormittags vom cantzley-directore und raͤthen ... geschehen1735 CCOsnabr. I 1 S. 438Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- soll ... der cantzley-interims-verordnung ... nachgegangen ... werden, zu welchem ende cantzley-director und raͤthe sich dieselbe durch fleißige einsicht bekant zu machen ... haben1735 CCOsnabr. I 1 S. 440Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- es haben sich darnach [nach dem Kanzleireglement] ... kanzleidirector, die kriegs- und domänenkammer-secretarien, registratores, calculatores, kanzlisten, pedellen und kammerboten ... zu achten und ... nichts daran ermangeln zu lassen1748 ActaBoruss.BehO. VIII 105
- 1752 ActaBoruss.BehO. IX 481
- der kanzelei-director sowohl als die registratores, kanzelisten, copisten, auch kanzeleidiener müssen sich des sommers um 8 uhr und im winter um 9 uhr des morgens und des nachmittags umb 3 uhr ... in ihren gemächern auf der geheimten kanzelei täglich zu gesetzter zeit einfinden, auch sich die tage, da der geheimte staatsrath versammlet, nicht eher von der geheimten kanzelei wegbegeben als bis die session völlig geendiget worden1755 ActaBoruss.BehO. X 372
- 1756 ActaBoruss.BehO. X 512
- 1765 NCCPruss. III 776
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
III 3
Entlohnung
vgl.
Kanzleibesoldung
Sachhinweis: QFSchleswHG. XIV 204f.; Burger,Stadtschreiber 118-137
- waͤre denen canzley directori, raͤthen wie auch uͤbrigen canzleybedienten ein zulaͤngliches salarium nach proportion zu reichen1709 CCOsnabr. I 2 S. 940 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- werden von dem kanzelei-directore sämmtliche bediente vereidet, wofür er die diesfällige gebühren wie bishero privative zu genießen hat1756 ActaBoruss.BehO. X 517
- kanzley-direktor jaͤhrliches gehalt 715 rthlr. species1760 Köln/MatStatNrhWestf. I 2 S. 106
- der cantzeley-director ... [von den] stempel- und copial-gebuͤhren ... fuͤr sich zehen thaler, welche ihm als monathliches praecipuum zugebilliget werden, ... einbehaͤlt1765 NCCPruss. III 801Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1827 StaatsAktDtBund. II 313
III 4
Rechte verschiedener Art
- [fuͤrst Friedrich Wilhelm Adolphs zu Siegen rang-ordnung:] 1) die geheimbde raͤthe, 2) der cantzley-director, 3) der jaͤgermeister, 4) der cammer-director; diese [letzten] drey alterniren nach dem alter ihrer reception1713 CCNass. III 96
- wan cantzley-director vnd rhaͤte vermeinen, daß der officialis ihnen einige wiederrechtliche eingriffe thue, haben dieselbe bey churfuͤrstl. geheimbter cammer sich zu beschweren, allwo dan der officialis zu hoͤren vnd beyderseits in puncto jurisdictionis ohnpartheysche rechtliche decision zu gewaͤrtigen haben1714 CCOsnabr. I 1 S. 489 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- kanzleydirectoren, secretairs, cassier, hausmeister, verwalter ... der ersten classe [der dienerschaft der herrschaften] soll erlaubt seyn, mit 1 zoll breiten borten verbraͤmte ... westen zu tragen und zu ihren kleidern tuch, seiden- oder wollenzeug zu nehmen1786 Wien/Krünitz,Enzykl. 40 S. 245Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den frauen der ... fuͤrstlichen raͤthe und kanzleydirectoren ist es ... erlaubt, die kurzen schwarztaffeten maͤntelchen zu tragen1786 Krünitz,Enzykl. 40 S. 247Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)